Wir wollen dir die Rechnung einfach machen
Die Höhe der Ausgleichszahlung wird selbst festgelegt und anhand der Emissionsfaktoren des österreichischen Umweltbundesamtes , multipliziert mit der Verbrauchsmenge von fossiler Energie ermittelt. Es sollte dabei die Berechnung mit mind. 1 Cent pro kg CO2= € 10.-/to CO2 erfolgen. Für Unternehmungen, welche sich für ihren Weg zuu Klimaneutralität auszeichnen lassen wollen, ist ein Mindestpreis von € 61,25.-/to CO2 bei einer jährlichen Erhöhung von 7% festgelegt (Basis 2023).