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KLIMACENT. REGIONAL KLIMANEUTRAL ist das Produkt für Organisationen, Kommunen und Unternehmen, welche sich gemeinsam mit dem Klimacent für den Weg zu einer klimaneutralen Organisation entscheiden. Sie verpflichten sich zu einer progressiv ansteigenden CO2-Kompensationszahlung in Kombination mit einem CO2-Reduktionspfad.

Die Bemessungsgrundlage für die Kompensationszahlung ist mind. 5 Cent pro kg CO2 (entspricht 50 Euro pro Tonne CO2). Die Preissteigerungsrate beträgt jährlich 7 Prozent.

Unterstützer:innen erhalten für ihren Weg zur klimaneutralen Organisation die Auszeichnung REGIONAL.KLIMANEUTRAL.

Der KLIMACENT ist keine Plattform für den Handel von freiwilligen CO2-Zertifikaten nach ISO 14064, sondern eine private Bottom-up-Bewegung für eine klimaneutrale Kreislaufwirtschaft. Der Ankauf von international anerkannten freiwilligen CO2-Zertifikaten nach Gold-, VCS- oder ISO-Standard kann aber den aktuellen Mindestpreis für die Klimacent- Kompensationszahlung reduzieren. Der jeweilige Differenzbetrag zwischen Kaufpreis der CO2-Zertifikate und regionaler Klimacent Kompensation kann einem der regionalen Projektfonds zugeteilt werden  und unterstützt somit den örtlichen Transformationsprozess.

Der Weg zur Auszeichnung REGIONAL.KLIMANEUTRAL

Um für den Weg zur Klimaneutralität ausgezeichnet zu werden, muss das Unternehmen oder die Organisation ein Audit über einen “Statusbericht zur Klimaneutralität” an Klimacent Austria beauftragen. Für das Audit wird ein Unkostenbeitrag von € 300,00 in Rechnung gestellt. Auf Grundlage des Auditberichts wird der Kompensationsbetrag berechnet und zur Einzahlung auf ein Treuhandkonto vorgeschrieben.

Nach Zahlungseingang wird die Auszeichnung REGIONAL.KLIMANEUTRAL vergeben.

Anforderungen an den Statusbericht zur Klimaneutralität

für den “Statusbericht zur Klimaneutralität” gelten folgende Kriterien:

  • Dokumentation der CO2-Emissionen im eigenen Wirkungsbereich
    • Für alle zugekauften Energieträger Strom, Öl-Gas-Kohle, biogene Energieträger, Treibstoffe eines Bilanzjahres
    • optional ist die Ermittlung nach Greenhouse Gas Protocol mit Scope 1, 2 und 3 (https://ghgprotocol.org/)
    • Anwendung aktueller CO2-Emissionswerte nach Umweltbundesamt  (zugekaufter Strom wird nach Österreich-Mix, EEG inkl. eigener Strom wird als Ökostrom bewertet)
  • Ausarbeitung eines verbindlichen CO2-Reduktionspfades
  • Verpflichtung für eine progressive CO2-Kompensationszahlung basierend auf den Berechnungen des auditierten Statusberichts
  • Ausgangswert 2021: € 50,00 pro Tonne CO2
  • jährliche Steigerungsrate von 7 %, um bis 2040 einen Zielwert von € 180,00 pro t CO2 zu erreichen
  • Für EPU, Kleinunternehmer und Unternehmungen mit sehr geringen CO2 -Emissionen gilt eine Mindestpauschale von € 200,00 zuzüglich € 5,00 pro Mitarbeiter

Grundlage für die Ermittlung ist die letzte Bilanz bzw. Jahresrechnung für die Energielieferungen. Der ”Statusbericht zur Klimaneutralität” muss spätestens alle 3 Jahre aktualisiert und auditiert werden. Bei einem jährlichen Audit wird der Kompensationspreis auf Basis der aktuellen Emissionswerte angepasst, ansonsten für die 3 Jahre in gleicher Höhe vorgeschrieben

Der Statusbericht kann von der Organisation oder dem Unternehmen auf Basis einer Vorlage selbst erstellt werden. Ist eine Unterstützung bei der Erstellung des Statusberichts gewünscht, vermittelt KLIMACENT AUSTRIA gerne dafür qualifizierte Dienstleister.

Verwendung der Kompensationszahlung

Der Klimacent kann gezielt auf regionale Projektfonds gelenkt werden. Diese Projektfonds werden von uns gemeinsam mit regionalen Kooperationspartnern verwaltet. Kooperationspartner sind vornehmlich Klima- und Energiemodellregionen (KEMs), Klimawandelanpassungsregionen (KLARs) oder sonstige Klimaschutzorganisationen. Gemeinden allein können nur dann Kooperationspartner werden, wenn sie keiner der oben genannten Organisationsstrukturen angehören.

Um Doppelförderungen zu verhindern, werden alle Projekte in einem Register erfasst und unter www.klimacent.at veröffentlicht. Pro Fördervertrag kann nur ein Lenkungswunsch für einen regionalen Projektfonds festgelegt werden. Neben der Mittelvergabe an regionale Projektfonds stehen auch einige österreichweite Projektfonds von Klimacent Austria zur Verfügung. Klimacent-Förderbeiträge ohne eindeutige Lenkung werden dem Projektfonds „Bewusstseinsbildung und zivilgesellschaftliche Initiativen“ zugeteilt.

Unterstützte Klimacent Projekte

Förderfähig sind alle Projekte, die direkt oder indirekt zu einer dauerhaften Reduktion der CO2-Emissionen führen, z.B. Produktionsanlagen von erneuerbarer Energie, Projekte mit (nachweislichen) Effekt der CO2-Einsparung, biologische Lebensmittelproduktion, Humusaufbau und Kohlenstoff-Bindung, saisonale Energiespeicherung, zivilgesellschaftliche Initiativen und Bewusstseinsbildung. Die Projekte werden nach Förderung des Suffizienz-Effizienz-Konsistenz-Gedankens, der Effizienz der Dienstleistung, der Vorbildwirkung, der Innovationskraft, des Prozesses oder des Produktes beurteilt.

Eigenständige und unabhängige Abwicklung

Die Abwicklung der Zahlung erfolgt über ein notariell verwaltetes Treuhandkonto. Damit sind mindestens 80 Prozent der CO2-Abgaben für registrierte Klimaschutzprojekte gesichert. Für die Abwicklung der Plattform (Website, Projekt- und Kundenverwaltung, Buchhaltung, Abwicklung der Fördergelder, Kundenbetreuung sowie Marketing und Vertrieb) werden insgesamt maximal 20 % der Beitragszahlungen verwendet.

Qualitätssicherung & Transparenz garantieren wir durch …

  • … notarielle Abwicklung der Kompensationszahlungen
  • … von NGOs und Interessensvertretungen akkordierte Förderkriterien
  • … einen jährlichen öffentlichen Rechenschaftsbericht
  • … Darstellung aller geförderten Projekte in einem öffentlichen Register
  • … Auszahlung der Fördermittel nur nach Projektdokumentation bzw. Rechnungsnachweis
  • … Freigabe der Zahlung nach Vier-Augenprinzip (Fondsmanager und Vorstandsmitglied des Klimacent Austria bei rotierender Verantwortlichkeit)

Steuerrechtliche Einordnung des Klimacent Beitrags

Der Klimacent ist eine freiwillige Zahlung ohne Gegenleistung und somit umsatzsteuerfrei. Für Projektbetreiber sind Zuschüsse aus einem Projektfonds einkommenssteuerpflichtige Erlöse.