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KLIMACENT. MEIN BEITRAG ist das Angebot für Privatpersonen und Organisationen, die eine persönliche Ausgleichszahlung für selbst verursachte CO2-Emissionen leisten und mit ihrem Beitrag regionalen Klimaschutz beschleunigen wollen.

Die CO2-Abgabe kann über einen einfachen, in die Website www.klimacent.at integrierten, CO2-Rechner berechnet werden. Die Höhe der Abgabe ist selbstbestimmt und orientiert sich am selbst verursachten CO2-Fußabdruck.

Höhe der CO2-Abgabe und Berechnungsgrundlagen

Strom, Wärme und Treibstoff

Zukäufe von Strom, Wärme und Treibstoff werden mit mind. 1 Cent/kg CO2-Emissionen berechnet. Für die CO2 Emissionen werden die Werte des Umweltbundesamtes herangezogen. Für zugekauften Strom außerhalb von Erneuerbaren Energiegemeinschaften wird der CO2-Wert des Österreich-Strommix (aktuell 0,219 kg/kWh) herangezogen, um den überregionalen Netzausgleich sowie die saisonalen Spitzen und Importe zu berücksichtigen (siehe https://www.umweltbundesamt.at).

Flugkilometer

Aufgrund des höheren Strahlungsantriebes werden emittierte CO2-Emissionen bei Flugreisen mit 2,5 Cent/kg CO2-Emissionen (entspricht 25 €/Tonne CO2) bewertet. Der für die Berechnung angewandte Emissionsfaktor ist 0,235 kg CO2/Personenkilometer (Pkm) und entspricht einem gängigen Durchschnittswert über alle Streckenarten (Kurz-, Mittel-, Langstrecke). Mehr Informationen bei Unger et. al. (2016)*

*Unger, R., Abegg, B., Mailer, M., & Stampfl, P. (2016). Energy consumption and greenhouse gas emissions resulting from tourism travel in an Alpine setting. Mountain Research and Development, 36(4), 475-483.

Sonstige Ressourcen

Ressourcen wie Druckwerke, Lebensmittel, Verbrauchsgüter etc. werden pauschal mit 1 Prozent der Kosten bewertet.

Mindestbeiträge

Alternativ zur Berechnung kann die CO2-Abgabe auch als pauschaler Förderbetrag geleistet werden. Dabei gelten jährliche oder einmalige Mindestbeiträge von

  • € 50,00 pro Einzelpersonen & Haushalte
  • € 200,00 pro Organisation und KMU plus 5,00 € pro Mitarbeiter:in
  • € 2,00 pro Einwohner:in für Gemeinden
  • € 0,50 pro Einwohner:in für KEM-/KLAR- Gemeinden

Kleinere, gemeinnützige Vereine können um eine Reduzierung des Mindestbeitrages ansuchen.

Verwendung der Klimacent Beiträge

Der Klimacent kann gezielt auf regionale Projektfonds gelenkt werden. Diese Projektfonds werden von uns gemeinsam mit regionalen Kooperationspartnern verwaltet. Kooperationspartner sind vornehmlich Klima- und Energiemodellregionen (KEMs), Klimawandelanpassungsregionen (KLARs) oder sonstige unabhängige Klimaschutzorganisationen. Gemeinden allein können nur dann Kooperationspartner werden, wenn sie keiner der oben genannten Organisationsstrukturen angehören.

Um Doppelförderungen zu verhindern, werden alle Projekte in einem Register erfasst und unter www.klimacent.at veröffentlicht. Pro Fördervertrag kann nur ein Lenkungswunsch für einen regionalen Projektfonds festgelegt werden. Neben der Mittelvergabe an regionale Projektfonds stehen auch vier österreichweite Projektfonds von Klimacent Austria zur Verfügung. Klimacent-Förderbeiträge ohne eindeutige Lenkung werden dem Projektfonds „zivilgesellschaftliche Initiativen“ zugeteilt.

Eine Änderung der Lenkung kann jederzeit schriftlich erfolgen, wird aber erst mit der nächsten Bilanzierung wirksam.

Unterstützte Klimacent Projekte

Förderfähig sind alle Projekte, die direkt oder indirekt zu einer dauerhaften Reduktion der CO2-Emissionen führen, z.B. Produktionsanlagen von erneuerbarer Energie, Projekte mit (nachweislichen) Effekt der CO2-Einsparung, biologische Lebensmittelproduktion, Humusaufbau und Kohlenstoff-Bindung, saisonale Energiespeicherung, zivilgesellschaftliche Initiativen und Bewusstseinsbildung. Die Projekte werden nach Förderung des Suffizienz-Effizienz-Konsistenz-Gedankens, der Effizienz der Dienstleistung, der Vorbildwirkung, der Innovationskraft, des Prozesses oder des Produktes beurteilt.

Eigenständige und unabhängige Abwicklung

Die Abwicklung der Zahlung erfolgt über ein notariell verwaltetes Treuhandkonto. Damit sind mindestens 80 Prozent der CO2-Abgaben für registrierte Klimaschutzprojekte gesichert. Für die Abwicklung der Plattform (Website, Projekt- und Kundenverwaltung, Buchhaltung, Abwicklung der Fördergelder, Kundenbetreuung sowie Marketing und Vertrieb) werden insgesamt maximal 20 % der Beitragszahlungen verwendet.

Qualitätssicherung & Transparenz garantieren wir durch

  • … notarielle Abwicklung der Kompensationszahlungen
  • … von NGOs und Interessensvertretungen akkordierte Förderkriterien
  • … einen jährlichen öffentlichen Rechenschaftsbericht
  • … Darstellung aller geförderten Projekte in einem öffentlichen Register
  • … Auszahlung der Fördermittel nur nach Projektdokumentation bzw. Rechnungsnachweis
  • … Freigabe der Zahlung nach Vier-Augenprinzip (Fondsmanager und Vorstandsmitglied des Klimacent Austria bei rotierender Verantwortlichkeit)

Steuerrechtliche Einordnung des Klimacent Beitrags

Der Klimacent ist eine freiwillige Zahlung ohne Gegenleistung und somit umsatzsteuerfrei. Für Projektbetreiber sind Zuschüsse aus einem Projektfonds  einkommenssteuerpflichtige Erlöse.