Unsere KLIMACENT Förderrichtlinien
Bedingungen für Klimacent Projektträger
Jeder Projektträger ist selbst Teil des Klimacent-Netzwerkes und leistet so wie alle Unterstützer einen Beitrag für eigenverursachte CO2-Emissionen.
Für die Inanspruchnahme von Kompensationsgeldern für ein Klimaschutzprojekt, muss es bei Klimacent Austria registriert werden. Die Entscheidung über die Aufnahme des Projekts in einen regionalen Projektfonds und Zuweisung der verfügbaren Mittel wird vom jeweiligen Klimacent Kooperationspartner (=Fondsmanager) in Abstimmung mit Klimacent Austria getroffen.
Für wen werden regionale Projektfonds eingerichtet?
Von Klimacent Austria werden Projektfonds auf Bundes- und Landesebene festgelegt. Weitere Projektfonds werden für Organisationen (= Kooperationspartner) eingerichtet, welche die Plattform Klimacent in ihrer Region bzw. ihrem Wirkungsbereich nutzen wollen, um damit Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben und Klimaschutzprojekte über dieses Public-Private-Partnership-Modell zu unterstützen.
Wer kann Kooperationspartner werden?
- Klima- und Energiemodellregionen (KEM)
- Klimawandelanpassungsregionen (KLAR!)
- Gemeinnützige, unabhängige (Klimaschutz-)Organisationen
- Gemeinden, welche nicht Teil einer KEM oder KLAR! sind
Kooperationspartner müssen Klimaschutzziele definieren und diese glaubhaft vermitteln können (z.B. durch Vereinszweck, Leitbild etc.).
Welche Förderkategorien gibt es?
Grundsätzlich unterscheiden wir für regionale Klimaschutzprojekte zwei Arten von Förderung:
- allgemeine Förderung bei Projekten mit nicht exakt feststellbaren CO2-Minderungseffekten sowie
- spezifische Förderung bei Projekten, deren CO2-Minderungseffekte durch ein Zertifizierungssystem nach Gold-, VCS oder ISO 14064-Standard geprüft sind
Wie hoch die Klimacent Förderung (Obergrenzen)?
Bei Projekten, deren CO2-Minderungseffekte durch ein Zertifizierungssystem nach ISO 14064 qualitativ und quantitativ überprüft werden:
- durch den Ankauf von regionalen CO2-Zertifikaten zum jeweils aktuellen Preis
Bei Projekten ohne Zertifizierung nach internationalem Standard:
- Projekte, für die öffentliche Förderprogramme bestehen: max. 10 % der Investitionskosten
- Projekte, für die es keine öffentlichen Förderprogramme gibt: max. 30 % der Investitionskosten
- Kleinprojekte, Umwelt-Startups, Machbarkeitsstudien: bis 80 % der Kosten bzw. max. € 5.000,00
Sonderförderungen in Absprache mit Klimacent Austria bis max. 10% des jährlichen Fondsvermögens sind möglich. Bei Projekten ohne öffentliche Förderungen werden Personalkosten bis zu 50% anerkannt.
Was sind förderbare Projekte?
Förderfähig sind alle Projekte, die direkt oder indirekt zu einer dauerhaften Reduktion der CO2-Emissionen führen, z.B. Produktionsanlagen von erneuerbarer Energie, Projekte mit (nachweislichen) Effekt der CO2-Einsparung, biologische Lebensmittelproduktion, Humusaufbau und Kohlenstoff-Bindung, saisonale Energiespeicherung, zivilgesellschaftliche Initiativen und Bewusstseinsbildung. Die Projekte werden nach Förderung des Suffizienz-Effizienz-Konsistenz-Gedankens, der Effizienz der Dienstleistung, der Vorbildwirkung, der Innovationskraft, des Prozesses oder des Produktes beurteilt.
Wie beurteilen wir Förderansuchen?
Die Förderansuchen werden von Klimacent Austria und dem jeweiligen regionalen Kooperationspartner auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie Zweckmäßigkeit und Wirksamkeit geprüft, bewertet und zur Registrierung bzw. Aufnahme in einen Projektfonds freigegeben. Die Festlegung der Fördermittelverteilung und der jeweiligen Förderhöhe obliegt dem Kooperationspartner, wobei die definitive Freigabe durch den Vorstand von Klimacent Austria erfolgt.
Wie sind die Einreichfristen und wann kann ich mit einer Förderentscheidung rechnen?
Einreichungen für Fördermittel sind ganzjährig möglich. Projekte müssen spätestens 12 Monate nach Projektende, Inbetriebnahme bzw. Endabrechnung registriert werden.
Auswahltermine finden jeweils nach Ablauf eines Quartals statt. Ein Projekt, das den Förderkriterien entspricht, wofür aber aufgrund fehlender Fördermittel keine Förderzusage gegeben werden konnte, kann bei weiteren Auswahlverfahren neuerlich berücksichtigt werden.
Das Ausmaß der tatsächlichen Förderhöhe von Einzelprojekten richtet sich nach den aktuell vorhandenen Mitteln des jeweiligen regionalen Projektfonds.
Sicherung der raschen Umsetzung von Klimaschutzprojekten
Die Behaltefrist von finanziellen Zuteilungen in den regionalen Projektfonds soll 3 Jahre nicht überschreiten, damit die Gelder für die Umsetzung von Klimaschutzprojekten wirksam werden.
Qualitätssicherung & Transparenz garantieren wir durch …
- … notarielle Abwicklung der Kompensationszahlungen
- … von NGOs und Interessensvertretungen akkordierte Förderkriterien
- … einen jährlichen öffentlichen Rechenschaftsbericht
- … Darstellung aller geförderten Projekte in einem öffentlichen Register
- … Auszahlung der Fördermittel nur nach Projektdokumentation bzw. Rechnungsnachweis
- … Freigabe der Zahlung nach Vier-Augenprinzip (Fondsmanager und Vorstandsmitglied des Klimacent Austria bei rotierender Verantwortlichkeit)
Das Kriterium der Additionalität bei Kompensationszahlungen wird bei dieser Plattform nicht herangezogen, da die Beschleunigung der Projektumsetzung im Vordergrund steht. Hintergrund ist, dass potenzielle Projektträger vielfach aufgrund unzureichender Markterlöse oder zu geringer öffentlicher Förderungen keine Investitionsentscheidungen treffen.
Steuerrechtliche Einordnung der Klimacent Förderung
Klimacent-Zuschüsse sind für die Projektträger als Erlöse zu verbuchen und dementsprechend zu versteuern Sie sind umsatzsteuerfreie, private Spenden und als privates Eigenkapital zu bewerten.